Teilnahmebedingungen
Allgemeine Teilnahmebedingungen zum internationalen bioweinpreis 2012
Weinpreis ausschließlich für Weine aus ökologischem Anbau
§1 Teilnehmer
Berechtigt zur Anstellung von Weinen sind alle natürlichen und juristischen Personen des Weinbaus, Winzergenossenschaften sowie Kellereien, Weinhändler des Groß- und Einzelhandels und Gastronomen. Privatpersonen können keine Weine anstellen.
§2 Mindestanstellung pro Teilnehmer
Jeder Teilnehmer kann mit beliebig vielen Weinen teilnehmen.
§3 Mindestanstellung pro Kategorie/Preisklasse
Der Wettbewerb findet nur statt, wenn mindestens 200 Weine angestellt werden. Der Veranstalter behält sich vor, welche Kategorien mit Auszeichnungen versehen werden.
§4 Zulassungsklassen/Gesetzliche Bestimmungen
Der Wein muss aus zu 100% ökologisch erzeugten Trauben hergestellt sein und dem Weingesetz sowie den jeweiligen nationalen Vorschriften und den Verordnungen der Europäischen Union entsprechen. Brände, Liköre und entalkoholisierte Weine können nicht teilnehmen. Abgefüllte Proben müssen sich auf eine homogene Weinpartie beziehen, mit einer Chargennummer, Losnummer, einer amtlichen Prüfnummer oder einer anderen, eindeutig zuordenbaren Kennzeichnung zu einem Fass, Tank, Gebinde oder einer Abfüllung versehen und so gekennzeichnet sein. Weine aus Umstellungs-betrieben sind nicht zugelassen.
§5 Kategorien
Zugelassen sind Weine aller Rebsorten und Verschnitte aus anerkannten Vinifikationsmethoden in den Kategorien: Weißwein, Rotwein, Roséwein, Dessert-/Süßwein, Schaumwein, Perlwein und Besonderheiten. Die Organisatoren des Wettbewerbs behalten sich vor, die in einer bestimmten Kategorie eingereichten Weine, während des Prüfverfahrens, einer anderen zuzuordnen. Zugelassen sind Weine aller Qualitätsstufen.
§6 Mindestlagermengen
Folgende Mindestlagermengen müssen je Probe bereit stehen: für Rot- Weiß- und Roséwein je 300 Liter, für Dessertwein und Besonderheiten je 100 Liter.
§7 Flaschengrößen
Der Wein muss in handelsüblichen Gebinden abgefüllt sein (Flaschen aller Größen und Form, Bag in Box, Dosen, etc.).
§8 Jahrgänge
Angemeldet werden können Weine unter Beachtung §7 aus allen verfügbaren Jahrgängen.
§9 Anstellungsgebühren
a) Für jeden angemeldeten Wein wird eine Anstellungsgebühr von € 79,- erhoben, für 6 Weine pauschal € 395,-, danach jeder weitere Wein € 55,-. Die Anstellungsgebühr für doppelt eingereichte Weine wird nicht erstattet.
b) Die Anstellungsgebühren gelten jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer des Landes in dem der Wettbewerb stattfindet. Jeder Teilnehmer erhält nach der Anmeldung Zugangsdaten zur Onlineeingabe der Weindaten und eine Rechnung als Bestätigung für die Anmeldung.
c) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig (ohne Abzug). Der Eingang der vollständigen Zahlung ist Voraussetzung für die Teilnahme an der Bewertung.
d) Bei Stornierung der Anmeldung fallen € 50,- Stornogebühr an.
§10 Probenversand
Von den angemeldeten Weinen sind je 2(zwei) Flaschen an die angegebene Adresse zu versenden. Die Ware muss verzollt und frei Haus angeliefert werden. Die Weine müssen zusammen mit dem jeweils im Internet komplett ausgefüllten Weinpass eingereicht werden. Auf eingereichte Proben inkl. Leergut/Verpackung haben die Teilnehmer keinen Rückerstattungs- und Ersatzanspruch.
§11 Einsendeschluss
Einsendeschluss für die Weine siehe Termine. Nicht rechtzeitig eingegangene Proben können beim Wettbewerb nicht berücksichtigt werden. Proben werden nicht zurückgeschickt.
§12 Jury/Bewertung
Die Jury setzt sich aus qualifizierten, anerkannten Weinfachleuten zusammen. Die Weine werden blind nach dem PAR-System - internationales 100 Punkte Prüfsystem - verkostet.
Die Bewertung der Weine erfolgt entsprechend ihrer Produktkategorie, Herkunft, Qualitätsstufe und Geschmacksrichtung nach dem PAR-Schema. Die Ergebnisse sind einsehbar und werden im internationalen 100 Punkte-Schema dargestellt. Die Auszeichnungen werden in den jeweiligen Kategorien nach erreichter Punktezahl vergeben. Der Veranstalter behält sich vor, Sonderpreise zu vergeben.
§13 Logo
Das Logo oder eine andere zuordenbare Kennzeichnung des Veranstalters sowie Auszeichnungen können durch den Teilnehmer in Abstimmung mit dem Veranstalter genutzt werden. Das Eigentum und alle Rechte am Logo und den Auszeichnungen verbleiben in jedem Fall beim Veranstalter. Eine unbefugte Nutzung, Veränderung oder Nachbildung ist nicht gestattet. Die Nutzung ist in §14 geregelt.
§14 Medaillennutzung
Die Nutzung darf nur für den ausgezeichneten Wein erfolgen. Die Angaben müssen dem Wettbewerbsrecht entsprechen; die Verantwortung hierfür trägt der Teilnehmer bzw. Rechtsnachfolger.
§15 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort sind der Geschäftssitz des Veranstalters. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
§16 Anerkennung der Wettbewerbsbedingungen
Mit der verbindlichen Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen und die Bewertungsergebnisse rechtsverbindlich anerkannt. Ein Einspruch gegen das Bewertungsergebnis ist nicht zulässig.
§17 Abschließende Bestimmungen
(1) Ausschluss
Der Veranstalter kann Teilnehmer insbesondere im Falle unrichtiger oder vorsätzlich falscher Angaben ausschließen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme am Wettbewerb. Eingereichte Weinproben, deren Anstellungsgebühr nicht bezahlt ist, werden von der Teilnahme ausgeschlossen.
(2) Verwertungsklausel
Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass nicht benötigte Proben unentgeltlich im Rahmen nationaler und internationaler Vergleichsverkostungen, zur Schulung und Weiterbildung und zur allgemeinen Förderung der internationalen Weinkultur zum Einsatz kommen.
Frasdorf, den 01. September 2011
